Strafverteidigung

Ein Strafverfahren und die hiermit mitunter verbundenen Maßnahmen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung) stellen die schwerwiegendsten staatlichen Eingriffe in die persönliche Freiheit dar.

Eine effektive Verteidigung muss möglichst früh einsetzen. Die „Weichen“ werden in aller Regel bereits im Ermittlungsverfahren gestellt, was in diesem Verfahrensstadium versäumt wurde, kann häufig in einer Hauptverhandlung nicht mehr mit demselben Einfluss auf das Verfahrensergebnis nachgeholt werden. Ziel der Verteidigung ist daher häufig die Vermeidung einer Anklage mit anschließender öffentlicher Hauptverhandlung. Auf diese Weise kann die berufliche und persönliche Integrität des von einem Strafverfahren Betroffenen in aller Regel am besten gewahrt werden.

Akteneinsicht, Besprechung des Akteninhalts mit der Mandantin/dem Mandanten und gegebenenfalls Erarbeitung und Abgabe einer Stellungnahme sind wesentliche Elemente der erfolgreichen Interessenvertretung gegenüber Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörden und Gerichten.

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